Weitere Stimmen von Angehörigen – DANKE für das Vertrauen

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Matthias, vielen lieben Dank für diese sehr persönliche und ergreifende Trauerrede.
„Alle Trauergäste waren sehr angetan und keiner der Angehörigen hat so eine tolle Rede erwartet – einfach perfekt. Schon beim ersten Telefonat hast Du einen sehr sympathischen und kompetenten Eindruck bei mir hinterlassen. Das bestätigte sich auch nach unserem ersten Treffen. Deine Menschlichkeit sowie Dein professionelles und diskretes Auftreten überzeugte uns auf Anhieb. Du hast meinem Vater einen sehr würdevollen Abschied bereitet – Vielen Dank! Und Danke, dass wir Dich kennenlernen durften. Wir hoffen auch in Zukunft Deine Dienste in Anspruch nehmen zu dürfen.“
(N. Eyring, Stockheim/Rhön-Grabfeld – Trauerrede für F. Büchner, Beisetzung im Ruhewald Wallbach bei Meiningen)

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Vielen lieben Dank Matthias, für deine einfühlsamen und ergreifenden Worte für unsere geliebte Oma Herta.
„Du warst so unglaublich flexibel, ich konnte dich jederzeit erreichen, da uns im Nachhinein noch so viele Dinge eingefallen sind oder erst noch eruiert werden mussten. Wir als Familie sind überglücklich das wir dich gefunden und kontaktiert haben. Ich war mir vom ersten Telefonat an sicher, das du der richtige bist Oma‘s Trauerrede zu halten. Bei unserem Treffen hast du uns noch mehr von dir überzeugt. Bleib so authentisch und sympathisch wie du bist. Weil so wie du bist, bist du ein unglaublich toller Mensch. Nochmals vielen Dank im Namen der Familien.“
(Familien Pérez und Weber – Trauerrede für Herta Coffee, Beisetzung Friedhof Flieden bei Fulda)

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Lieber Herr Köhler, ich möchte mich, auch im Namen der ganzen Familie, bei Ihnen ganz herzlich bedanken.
„Für Ihre schnelle Bereitschaft, unserer Familie in dieser schweren Zeit mit Ihrem großen Einfühlungsvermögen und Ihrem großen Mitgefühl zur Trauer beigestanden zu haben. Für die tröstenden und warmen Worte, für die Herzlichkeit in den schweren Stunden, für die sehr persönliche und wunderschöne Rede. Ich bin mir sicher, dass diese meiner Oma gefallen hätte. Wir sind sehr froh, Sie als freien Redner engagiert zu haben und blicken trotz aller Trauer auf eine schöne, würdevolle und authentische Trauerfeier zurück. Einen stillvolleren Abschied hätte es nicht geben können. Vielen lieben Dank!„
(Paulina K. und Irina N. mit Familien, Marbach – Trauerrede für F. Kail, Beisetzung Friedhof Marbach bei Petersberg)

Weitere Stimmen und Referenzen finden Sie auch HIER: https://www.provenexpert.com/de-de/matthias-koehler-i-trauerredner/

Sie trauern, nehmen in Ruhe Abschied & ich rede. Achtsam. Würdevoll. Seriös.

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AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNG

von Matthias Köhler, Trauerredner und freier Redner

Matthias Köhler, Anger 3, 36115 Hilders begleitet Bestattungsunternehmen, Trauernde Familien oder andere Personen mit Trauerreden bei Trauerfeiern, Abschiedsfeiern, Bestattungen und Beisetzungen.

Bei allen von Matthias Köhler zu erbringenden Leistungen handelt es sich um reine Dienstleistungen. Die nachfolgenden Regelungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen Matthias Köhler und dem jeweiligen Kunden/dem Auftraggeber soweit und gut wie möglich und insbesondere verständlich und verbindlich regeln.

A. Allgemeine Regelungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Matthias Köhler erbringt seine Leistungen gegenüber seinem jeweiligen Vertragspartner/Auftraggeber auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
  2. Geschäftsbedingungen des Kunden/Auftraggeber werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, dies gilt auch für den Fall, dass Matthias Köhler diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
  3. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
    a. individuelle Vereinbarungen, Verträge
    b. Teil B. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
    c. Teil A. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
    d. die gesetzlichen Regelungen.

§ 2 Änderung der AGB

Matthias Köhler behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Matthias Köhler wird dem Kunden/Auftraggeber die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitteilen und ihm diese übermitteln. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in schriftlicher Textform, dann gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Widerspricht der Kunde/Auftraggeber in schriftlicher Textform den geänderten Bedingungen fristgemäß, so ist Matthias Köhler berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.

§ 3 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort

  1. Der jeweilige Vertrag kommt durch Unterzeichnung des von Matthias Köhler unterbreiteten Angebots durch den Kunden/dem Auftraggeber zustande.
  2. Der Umfang der von Matthias Köhler zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in dem jeweiligen Angebot an den Kunden/Auftraggeber.
  3. Matthias Köhler darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen.
  4. Kommt Matthias Köhler mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde/Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Matthias Köhler eine vom Kunden/Auftraggeber gesetzte Nachfrist nicht einhält oder eine Leistungserbringung unmöglich wird.
  5. Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz von Matthias Köhler, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

  1. Alle Preise sind Bruttopreise (gem. § 19 UStG für Kleinunternehmer).
  2. Die Abrechnung erfolgt sofort nach Erbringung der Dienstleistung gemäß der vertraglichen Vereinbarung lt. unterzeichnetem Angebot.
  3. Der Kunde/Auftraggeber gerät in Zahlungsverzug, wenn er innerhalb von 10 Werktagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung nicht geleistet hat und als Unternehmen/Verbraucher auf diese Folge in der Rechnung hingewiesen worden ist. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche gleich welcher Art wegen Zahlungsverzuges, insbesondere den Nachweis eines höheren Zinsschadens, behält sich Matthias Köhler ausdrücklich vor.
  4. Matthias Köhler ist bei Zahlungsverzug des Kunden/Auftraggebers auch berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten oder auch den Vertrag umgehend ganz zu stornieren. Der Kunde/der Auftraggeber hat sodann keine Ansprüche mehr.

§ 5 Haftung

  1. Matthias Köhler haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Für sonstige Schäden haftet Matthias Köhler nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
  3. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von Matthias Köhler.
  4. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 6 Höhere Gewalt

Matthias Köhler ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Krankheit, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

§ 7 Schlussbestimmungen

  1. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten sind oder Matthias Köhler diese schriftlich anerkannt hat.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

§ 8 Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages einschließlich dieser AGB`S ganz oder teilweise ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hierfür nicht berührt werden.
  2. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Vertragspartnern durch eine Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

B. Spezielle Regelungen

Trauerzeremonie u. a. Feierlichkeiten

§ 1 Pflichten der Kunden

  1. Der Kunde/Auftraggeber ist verpflichtet, Matthias Köhler alle notwendigen Informationen, Daten und Termine für die Erbringung seiner Leistungen rechtzeitig (jedoch spätestens 5 Tage vor vereinbarten Termin) mitzuteilen und sich vor, während und nach der Trauerfeier verbindlich an die vereinbarten Termine zu halten.

§ 2 Leistungsänderungen

  1. Bei Veränderungen der Leistungen nach Vertragsschluss, bspw. Ort des Trauergesprächs, Ort der Trauerfeier oder Datum der Trauerfeier ist Matthias Köhler berechtigt, das Honorar entsprechend neu zu kalkulieren und anzupassen.

§ 3 Honorar und Zahlungen

  1. Die Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot von Matthias Köhler an den Kunden/Auftraggeber.
  2. Das Honorar ist generell sofort nach Erbringung der Dienstleistung, zu 100% (ohne Abzug fällig!) und wird von Matthias Köhler direkt nach Erbringung der Dienstleistung an Kunden/Auftraggeber in Rechnung gestellt.

§ 4 Stornoregelung

  1. Wenn der Kunde/Auftraggeber einen fest vereinbarten Termin nicht einhalten kann oder von dem Vertrag zurücktritt, treffen beide Vertragspartner folgende Stornoregelungen:
    a. wird eine vereinbarte Leistung unter 10 Wochen vor dem festgelegten Termin storniert, behält Matthias Köhler den kompletten Anspruch, sprich 100% der Rechnungssumme ein. Eine bereits gezahlte Dienstleistung wird nicht erstattet.

§ 6 Höhere Gewalt

Matthias Köhler ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen z. B. insbesondere Krankheit, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen

Hilders, 1. März 2020, www.trauerredner-koehler.de